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Der Ortsverband Oestrich-Winkel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist sehr engagiert und in der kommunalen Politik aktiv. Unsere Arbeit leisten wir ehrenamtlich. Gerne würden wir Ihnen mehr Informationsmaterial zur Verfügung stellen, oder weitere Aktivitäten in die Wege leiten, die Ihnen als Bürgerin und Bürger unserer Stadt zu Gute kämen, stoßen hier aber an unsere finanziellen Grenzen.
Deshalb benötigen wir Ihre Unterstützung. Mit Ihrer Spende zeigen Sie einerseits, dass Sie unsere bisherige politische Arbeit gut finden und helfen andererseits mit, diese weiter zu finanzieren.
Empfänger: BUENDNIS 90/DIE GRUENEN, KV Rheingau-Taunus-Kreis
IBAN: DE23 5105 0015 0412 0046 39
BIC: NASSDE55
Hierbei bitte unbedingt im Verwendungszweck unseren Ortsverband als Empfänger angeben, also "Spende zugunsten OV Oestrich-Winkel", damit die Spende korrekt zugeordnet werden kann.
Offenheit und Transparenz
Alle demokratischen Parteien sind auf freiwillige Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen angewiesen. Wegen des Spendenskandals der CDU ist die Öffentlichkeit für das Thema Parteispenden eher negativ sensibilisiert. Gegen schwarzen Filz hilft aber nur Offenheit und Transparenz. Deshalb stellen für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Regelungen des Parteiengesetzes den Mindeststandard dar.
Aktive Spendenwerbung
Wir wollen im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft bestehen. Deshalb wirbt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen.
Grenzen der Spendeneinwerbung
Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden. Außerdem nehmen wir in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz folgende Spenden nicht an:
Prüfung und Spendenquittung
Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Die Spenderinnen und Spender erhalten am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher.
Vertraulichkeit
Spenden werden von uns vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben.
Ihre steuerlichen Vorteile wenn Sie spenden
Parteispenden sind Sonderausgaben und absetzbar
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
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