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13.12.16 –
Einen besseren Rahmen als die Brentano-Scheune hätten wir für unseren Antrag „Historische Bauten und Ortsbilder in Oestrich-Winkel“ kaum finden können. Daher freue ich mich natürlich, dass das Stadtparlament heute an diesem Ort, der für unsere Stadt eine hohe kulturgeschichtliche Bedeutung hat, tagt.
Meine Damen, meine Herren, wir GRÜNEN haben das Thema unseres vorliegenden Antrags nicht zufällig entdeckt. Wer die Stadtentwicklungspolitik meiner Fraktion in den letzten Jahren wahrgenommen und unsere jeweiligen Wahlprogramme gelesen hat, weiß, dass der Erhalt und die nachhaltige Innenentwicklung der historischen Ortskerne für uns GRÜNE hohe Priorität hat.
In der letzten Legislaturphase hatten wir uns kontinuierlich und vehement für die Aufnahme Oestrich-Winkels in das Integrierte kommunale Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessens (IKEK) eingesetzt. Aus seriöser Quelle wissen wir, dass der gesamte Aufnahmeprozess seinerzeit von der CDU blockiert wurde. Inzwischen ist es mehr als fraglich, ob Oestrich-Winkel - nach erfolgter Evaluierung des Programms - 2017 einen neuen (erfolgversprechenden) Anlauf unternimmt, um in dieses Programm aufgenommen zu werden.
Es hat gegenüber dem Stadtumbau-Programm und dem Bund-Länder-Programm „Städtebaulichen Denkmalschutz“ u.a. den Vorteil, dass Kommunen mit allen Stadtteilen aufgenommen werden und vor allem die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der zahlreich vorhandenen privaten Baudenkmäler im Rahmen eines koordinierten Prozesses gefördert werden können. Das von uns seit einigen Jahren für Oestrich-Winkel favorisierte Programm beinhaltet ein breites Förderspektrum, es soll die Innenentwicklung stärken, die Energieeffizienz steigern und den Flächenverbrauch verringern. Das sind städtebauliche Zukunftsaufgaben, die die GRÜNE Fraktion perspektivisch nicht aus den Augen verlieren wird.
In unserem aktuellen Antrag geht es ganz konkret um die historischen Ortsteile mit ihren zahlreichen Baudenkmälern (Wohnhäuser), jene, die sich überwiegend in Privatbesitz befinden. Stadt-, bau- und kulturhistorisch bilden sie den prägenden Kern – die wertvolle Kulisse und Atmosphäre – unserer Stadt und repräsentieren einen erheblichen Teil unserer regionalen kulturellen Identität und Heimat. Nur abstrakt existieren sie außerhalb von Landschaft; sie sind aber Teil der Kulturlandschaft - und um einer drohenden Verödung der alten Ortskerne vorzubeugen, liegt uns GRÜNEN das Thema kommunalpolitisch besonders am Herzen.
Die in großer Dichte vorhandenen Einzeldenkmäler und großartigen Gesamtanlagen mit ihren wunderbaren Gärten und Höfen zählen definitiv zum „Steckbrief“ unserer Stadt, der üblicherweise auf Schloss Vollrads, Graues Haus, Brentano-Haus und Brentano-Scheune reduziert wird. Noch kürzlich, bei der Eröffnung des Grauen Hauses, zitierte der neue Eigentümer unseren Bürgermeister Heil, dessen Interesse vor allem auf den Erhalt drei historischer Gebäude gerichtet sei: Brentano-Haus, Graues Haus, Bahnhof Mittelheim. Wir GRÜNEN sind der Meinung, dass innerörtlich viel mehr unternommen werden muss, um Oestrich-Winkel als Wohn- und Kulturort mit touristischer Ausstrahlung attraktiv zu halten.
Ohne eine Aufwertung und Förderung erforderlicher Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen droht vielen dieser Denkmäler - und damit historisch wertvollen Ortsteilen - ein vernachlässigtes Dasein (denken Sie dabei etwa an Gebäude im Umfeld des historischen Markplatzes in Oestrich oder auch an einzelne zentral gelegene Wohnhäuser in Winkel, Mittelheim oder Hallgarten). Was also ist notwendig?
Zunächst sollten wir uns überfraktionell mit der seit 2014 vorliegenden zweibändigen Denkmaltopographie Rheingau-Taunus-Kreis, Altkreis Rheingau, Teilband 2 umfassend beschäftigen. Das ist bislang nicht geschehen. Sie umfasst auf 190 Seiten alle vier Ortsteile Oestrich-Winkels und bildet alle Kulturdenkmäler (die öffentlichen wie die privaten) und Gesamtanlagen nach einheitlichen Kriterien in Bild, Kartierung und Text ab. Von diesen Einzeldenkmälern (Wohnhäuser und Gesamtanlagen) existieren laut Denkmaltopografie in Oestrich 103, in Winkel 81, in Hallgarten 29 und in Mittelheim 28.
Konkret bitten wir in unserem Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die seit 2014 vorliegende zweibändige Denkmaltopographie (Reingau-Taunus-Kreis I. Altkreis Rheingau, I.1 und I.2) des Landesamtes für Denkmalpflege in Hessen, in der ca. 1500 Einzeldenkmäler und über 40 Gesamtanlagen umfangreich dargestellt werden.
2. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Vorschlag, dass in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Planen, Bauen (UPB) sowie des Ausschusses für Jugend, Soziales, Senioren, Kultur (JSSK) im Rahmen einer gemeinsamen (öffentlichen) Sitzung ein Sachverständigengespräch stattfindet, das zu einer nachhaltigen Erhöhung des allgemeinen Wissens, der Akzeptanz und des denkmalgerechten Engagements für unsere kulturellen „Schätze“ in allen vier Stadtteilen Oestrich-Winkels beitragen soll. (Vorgehen: Repräsentative Auswahl; Ziel: Angleichung Informationsstand und Vorstrukturierung einer Bürgerversammlung)
3. Als Sachverständige werden Frau Oberkonservatorin Dagmar Söder (Autorin der Denkmaltopographie Altkreis Rheingau) und die für den Rheingau-Taunus-Kreis zuständige Oberkonservatorin Frau Dr. Verena Jakobi vom Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden eingeladen.
4. Die Denkmaltopographie soll im Rahmen einer Bürgerversammlung 2017 vorgestellt werden. (GRÜNER Ergänzungsantrag im UPB und JSSK)
Meine Damen, meine Herren, wir bitten Sie, unseren Antrag in dieser ergänzten Version in allen vier Punkten zu unterstützen – obwohl die Fraktionen von CDU, SPD und FDP in beiden Fachausschüssen bereits anders entschieden haben. In diesen Gremien konnte – wie Ihnen bekannt ist – lediglich eine Zustimmung für den 3. und 4. Punkt des Ihnen vorliegendes Antrags erreicht werden. Der von uns vorgeschlagene strategische Ansatz - in vier Schritten vorzugehen - wäre ein guter und behutsamer Weg. Er beinhaltet, dass zunächst wir als Stadtverordnete – in öffentlichen Sitzungen – unser Wissen um unsere kulturhistorisch und städtebaulich wichtigen Wohnhäuser und Gesamtanlagen erweitern und durch eine neue Art der Kooperation mit dem Landesdenkmalamt eine gemeinsame Perspektive der gesamtstädtischen Aufwertung anstreben. In einem weiteren Schritt soll dann die Denkmaltopographie im Rahmen einer Bürgerversammlung durch die Vertreterinnen des Landesdenkmalamtes (exemplarisch) vorgestellt werden.
Abschließend möchte ich bewusst an dieser Stelle auf die vielen privaten Eigentümer und Eigentümerinnen von denkmalgeschützten Wohnhäusern in Oestrich-Winkel hinweisen. Viele von ihnen haben bereits positive (denkmalgerechte) „Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen“ in ihren jeweiligen Ortsteilen in Gang gesetzt. Mit unserem Antrag wollen wir dieses private Engagement ausdrücklich würdigen und gleichzeitig für neue Interessen werben, die kommunalpolitisch und durch entsprechende Förderprogramme auf Landesebene unterstützt werden müssen.
Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Kooperation mit dem Landesdenkmalamt und den Eigentümern von privaten Denkmälern verbessert wird. Dieser Prozess sollte vorstrukturiert werden – deshalb ist uns der 2. Punkt unseres Antrags auch so wichtig. Nicht vergessen möchte ich in diesem Kontext diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die Angst vor den Anforderungen der Denkmalpflege haben und meinen, „Denkmalpflege“ sei etwas Negatives. Auch hier müssen wir versuchen, vernünftig ins Gespräch zu kommen, erst dann können wir uns viel besser (einzeln und gemeinsam durch entsprechende Netzwerke) um unsere privaten und öffentlichen Denkmäler in Oestrich-Winkel kümmern. Meine Damen, meine Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
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