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Grüne können Vergaberichtliche für Grundstücke in der Fuchshöhl nicht zustimmen

16.12.19 – von Marika Prasser-Strith –

Rede zur Vergaberichtlinie für acht ermässigte Grundstücke in der Fuchshöhl

Sehr geehrte Damen und Herren,

ohne lange Umschweife, wir können den Vergaberichtlinien für die acht ermäßigten Grundstücke in der Fuchshöhl nicht zustimmen.

Gründe:

Wir haben das Baugebiet Fuchsöhl und den damit verbundenen Flächenverbrauch von Landschaft bei gleichzeitigem Leerstand in den Ortszentren von Anfang an abgelehnt.

Der Prozess der Preisfindung. In der ursprünglichen Magistratsvorlage waren von 300 Euro Verkaufspreis pro qm die Rede. Da sich das Thema Fuchshöhl nun schon über einen längeren Zeitraum hinzieht, die Grundstückspreise stark gestiegen sind und die Vergesslichkeit ebenfalls, wußte niemand mehr, ob die 300 Euro nun mit oder ohne Erschließungskosten sind.

Mit der Maßgabe der Festlegung eines Preises ging die Vergaberichtlinie dann an Fraktionen und HFA. In den ersten Beratungen im HFA wußte allerdings niemand, wie hoch die Erschliessungskosten potentiell sind. Das Ganze ging wieder zurück an die Verwaltung mit der Bitte Erschließungskosten zu simulieren. Diese lagen dann in der zweiten Beratung im HFA vor mit rund 185 Euro pro qm. Weitere wesentlichen Bestimmungsgrößen zur Preisfindung, wie die Bodenrichtwerte, konkrete Ankaufspreise Gelände etc. fehlten. Wir GRÜNEN hatten zu Anfang eine Preisvorstellung von knapp unter 400 Euro/QM incl. Erschließung. Abgestimmt wurden dann 420 Euro/qm.

Der Kauf dieser Grundstücke ist daran gebunden, dass eine Familie nicht mehr wie 90qm Eigentum haben darf. Dieses muß sie dann veräußern. Wir sehen hier mangelnde Kontrollmöglichkeiten, wer soll den tatsächlichen Verkauf kontrollieren? Wir von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN möchten dass nur Familien ohne bisheriges Eigentum in den Genuss dieser Grundstücke kommen können.

Die Sprache in den Vergaberichtlinien und die Verkaufsbedingungen sind nicht einwandfrei formuliert . Wir meinen, dass die Vergaberichtlinie vor Verabschiedung rechtlich überprüft werden muß, damit die Stadt nicht in Prozesse um die acht Grundstücke verwickelt wird.

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