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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für bessere Radfahrbedingungen ein

Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, dass Radfahren besser gefördert wird und mehr Einbahnstraßen für Radfahrende in beide Fahrtrichtungen geöffnet werden. Vor dem Hintergrund, dass Radfahrende innerörtliche Einbahnstraßen in beiden Richtungen grundsätzlich nutzen können sollen und es inzwischen bundesweit immer mehr Einbahnstraßen gibt, die Radfahrenden die Benutzung in der entgegengesetzten Richtung erlauben, sind die GRÜNEN in der Vergangenheit kontinuierlich - unter Beachtung der aktuellen verkehrsrechtlichen Voraussetzungen gemäß den entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) - aktiv gewesen.

09.05.16 – von Dr. Ute Weinmann (Fraktionsvorsitzende) –

Pressemitteilung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, dass Radfahren besser gefördert wird und mehr Einbahnstraßen für Radfahrende in beide Fahrtrichtungen geöffnet werden.

Vor dem Hintergrund, dass Radfahrende innerörtliche Einbahnstraßen in beiden Richtungen grundsätzlich nutzen können sollen und es inzwischen bundesweit immer mehr Einbahnstraßen gibt, die Radfahrenden die Benutzung in der entgegengesetzten Richtung erlauben, sind die GRÜNEN in der Vergangenheit kontinuierlich - unter Beachtung der aktuellen verkehrsrechtlichen Voraussetzungen gemäß den entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) - aktiv gewesen

Auf eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion im Rahmen der letzten Stadtverordnetenversammlung am 02.05. 2016 zur Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr antwortete Bürgermeister Heil, nachdem im September 2014 angekündigt worden war, dass beispielsweise die Einbahnstraße Untere Johannisberger Straße/Im Flecken/Bachweg für den Radverkehr freigegeben werden sollte, die Umsetzung des Radverkehrs im Gegenverkehr sei ausgesetzt worden, die Maßnahme würde erneut geprüft und demnächst umgesetzt werden.

Auf die Frage nach einer verbesserten Beschilderung und Verkehrsführung für den Radverkehr an der Unteren Bein/Querung Rheingaustraße – Richtung Hattenheim antwortete Herr Heil: „Wurde leider noch nicht umgesetzt, wird aber nun in die Wege geleitet.“ Exemplarisch zeigt sich hier, dass eigentlich nichts passiert ist und die GRÜNEN permanent am Thema dranbleiben müssen.

Auch weitere Fragen nach Maßnahmen, die sich ebenfalls auf die Öffnung bestimmter Einbahnstraßen für Radfahrende beziehen, hatte die Verwaltung zu prüfen und hat das Ergebnis in einem Vermerk vom 28.04. 2016 festgehalten. Im
Einzelnen bezieht sich der vorliegende schriftliche Prüfvermerk auf die Bischof-Dirichs-Straße, Rabanusstraße, Untere Schwemmbach, Adolf-Kolping-Straße und die Schmalgasse.

Als Ergebnis dieser Stellungnahme vom 28.4. lässt sich festhalten, dass die Verwaltung bei den zuerst genannten 3 Straßen überwiegend empfiehlt, „auf die Einrichtung von Radverkehr in Gegenrichtung zu verzichten“. Eine differenzierte
sachgerechte Begründung fehlt. In 2 Straßen, der Adolf-Kolping-Straße und der Schmalgasse, könne, so die Verwaltung, der Radverkehr in Gegenrichtung nicht zugelassen werden. Der hohe LKW-Verkehr auf der einen und die geringe Breite(weniger als 3,5 m) auf der anderen Seite ließen eine Legalisierung nicht zu. Dass die Verwaltung hier völlig realitätsfern und konstruiert bewertet, wissen all diejenigen, die in diesen Straßen wohnen und etwa eine hohe LKW-Belastung in der Adolf-
Kolping-Straße mitnichten konstatieren können.

Für die Öffnung von Einbahnstraßen gelten die folgenden in der aktuellen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) vom 22. September 2015 genannten Kriterien (sog. Mindestanforderungen):

  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • ausreichende Fahrgassenbreite i.d.R. 3,50 m bei Linienbus und stärkerem
    Verkehr, mindestens jedoch 3,00 m mit ausreichenden
    Ausweichmöglichkeiten
  • übersichtliche Verkehrsführung
    ggf. punktuelle Schutzmaßnahmen an Knotenpunkten für Radfahrende 

Die GRÜNEN sind der Auffassung, dass nach diesen Kriterien, d.h. selbstverständlich unter Beachtung der verkehrsrechtlichen Voraussetzungen und der verkehrswissenschaftlichen Untersuchungen zu diesem Thema die oben genannten Einbahnstraßen und weitere für den Radverkehr in der Gegenrichtung – ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit – und ohne großen Aufwand zugelassen werden könnten. Sie verweisen erneut auf die gesamte aktuelle Fachliteratur und die jahrelangen Erfahrungen in anderen Städten mit vielen Hinweisen, dass Radfahren entgegen der Einbahnrichtung statistisch betrachtet
generell nicht unfallrelevant ist und sowohl für die Städte als auch für die Radfahrenden viele Vorteile bietet. Diese sind:
Für Radfahrende reduzieren sich die Umwege und die Fahrzeit, geöffnete Einbahnstraßen führen allen Erfahrungen nach zu höherer Verkehrssicherheit gegenüber sog. Umwegfahrten. Geöffnete Einbahnstraßen reduzieren die Fahrgeschwindigkeiten und verbessern insgesamt nachhaltiges Verkehrsverhalten. Geöffnete Einbahnstraßen sind sehr kostengünstig und ein effizienter Beitrag für ein dichtes Radwegenetz, für Radfahrende geöffnete Einbahnstraßen bringen diesen Nutzungsvorteile gegenüber dem Autoverkehr, sodass die Nutzungshäufigkeit auf dieses Verkehrsmittel umzusteigen steigt und der innerstädtische Verkehr insgesamt entlastet wird.

Aufgrund der Tatsache, dass Radfahren das Klima schont, Radfahren leise ist, keine Abgase erzeugt und außerdem gesund ist und zur wirtschaftlichen Belebung der Innenstädte beiträgt, werden die GRÜNEN sich weiterhin vehement dafür einsetzen,
dass in Oestrich-Winkel ein fahrradfreundliches Klima entsteht und u.a. weitere innerörtliche Einbahnstraßen geöffnet werden für den Radverkehr. Von Bürgermeister Heil erwarten die GRÜNEN, dass er nun zügig mehr Einbahnstraßen für den Gegenverkehr freigibt, entsprechende Zusatzbeschilderungen rasch anbringt und sich intensiver als bislang dafür einsetzt, den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr zu erhöhen, denn insbesondere eine gute Nahmobilität macht Städte grüner und liebenswerter, das müsste auch ihm eigentlich eine Herzensangelegenheit sein.

Dr. Ute Weinmann

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