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Aussiedlung von großen Weinbaubetrieben

Marika Prasser-Strith spricht in der Stadtverordnetenversammlung vom 27. März 2017 zum CDU/FDP-Antrag zu Aussiedlungen im Rheingau

28.03.17 – von Marika Prasser-Strith –

Gott sei Dank muss ich sagen, sehr geehrte Zuhörer, dass das Staatsweingut in Eltville plante, eine große Halle in eine der Spitzenweinbergslagen zu bauen. Und großen Dank dem Eltviller Verein Pro Kulturlandschaft Rheingau, der hier wachsamer war als alle politischen Lokalakteure vor Ort.

Endlich kam damit eine Diskussion und Sensibilität in Gang, die seit Jahren überfällig ist. Es kann nicht sein, das der Rheingau weiter zugebaut wird mit Hallen, die von überall her sichtbar sind und so einen hässlichen Bruch in den schönen Hängen der Weinberge mit sich bringen.

Noch schlimmer sind die Bauvorhaben in den Weinbergen, die gleich noch mit riesengroßen Wohnhäusern, Personalräumen, Fremdenzimmern und Veranstaltungsräumen aufwarten. Betonbunker gehören nicht in die Weinberge. Gerne siedlungsnah und vernünftig - aber nicht so, wie einige sich derzeit in der Umsetzung befinden.

Beim in Neubau befindlichen Weingut in Geisenheim hat man beim Vorbeifahren das Gefühl, man fahre die Hälfte des Weges nach Marienthal an diesen langgezogenen Betonbauten vorbei, wo man früher einen wunderbaren, freien Blick auf die Rüdesheimer Gemarkung hatte. Und es tut mir leid zu sagen: Wenn ich die zwei großen Kräne im Hallgartener Hendelberg sehe, bekomme ich die Krise. Wie kann so etwas zugelassen werden?

Und was bisher noch nicht thematisiert wurde: Die übergroßen Bauten werden noch durch EU-Gelder zu 20 – 30% vom Staat finanziert, wenn man es geschickt anstellt. Sogenannte „Tricks für Privilegiertes Bauen“ gibt es zu Genüge im Internet abrufbar.

Paragraph 35 Baugesetzbuch regelt das Bauen im Außenbereich. Nach Vorgabe der Bundesgesetzgeber soll der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung frei bleiben. Er lässt jedoch in bestimmtem Maße Bauvorhaben zu. Hierbei gilt eine flächensparende Ausführung (Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereiches).Die meisten Betriebe haben sich auch daran orientiert, aber einige wenige haben das Maß hier leider deutlich überschritten und sind für die nun geführte breite Diskussion verantwortlich.

Privilegierte Aussiedlung von Weinbaubetrieben muss möglich sein, aber nur bei strenger Beachtung der Belange von Natur-, Landschafts- und Denkmalschutz - wie es die Vorschrift fordert. Gefragt sind auch kreative Lösungen auf Seiten der Winzer. Über längere Zeit war ein ehemaliger Weinbaubetrieb im Ort mit großem Keller und großer Halle sowie Probier- und Straußwirtschaftsraum zu verkaufen. Kein Einzelfall und das wäre ein Alternative zum Neubau, allerdings dann eben nicht finanziell subventioniert, was den Neubau im Weinberg wieder attraktiver werden läßt.

Das ist aber ein Thema für die EU-Agrarpolitik. Wir wissen auch von Winzern, die selber Vorschläge für Hallen an nicht markanten Standorten gemacht haben. Die Planer und Entscheider in den Bauämtern haben dann diesen Winzern leider anhand ihrer Karten ganz andere Standorte zugeteilt. Die Papierplaner und Entscheider müssen vielmehr raus vor Ort, um die Gegebenheiten dort z.B. aus den Augen eines Touristes auf sich wirken zu lassen und dann vernünftig über Standorte zu entscheiden.

Auch das Weinbauamt sollte bei der Förderung der Außenbereichsbebauung sensibel sein und in die Pflicht genommen werden. Es ist gut, wie anfangs schon gesagt, das die Diskussion und Kommunikation nun breit und öffentlich geführt wird. Aber es muss auch gehandelt werden und zwar rasch. Wir unterstützen den Änderungsantrag der SPD, der der deutlich weitreichender als der CDU-Antrag ist.

Marika Prasser-Strith, 27.3.17, BÜNDNIS 90/DIE Grünen

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