Radfahren in Oestrich-Winkel leichter gemacht

Die Stadtverordnetenversammlung möge am 4. September 2017 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Radfahrens in Oestrich-Winkel durchzuführen:

24.08.17 – von Klaus Bleuel –

1) Freigabe der Bischof-Dirichs-Straße zum Radfahren gegen die Einbahnstraße

2) Prüfung der Freigabe des Rheinweges zwischen Kreuzgarten und Am Lindenplatz zum Radfahren gegen die Einbahnstraße

3) Einrichtung einer Beschilderung für Radfahrerinnen und Radfahrer am Bahnhof in Mittelheim Richtung Oestrich/Hallgarte, Winkel und zum Leinpfad

4) Einebnung des Leinpfades im Bereich des ehemaligen Koepp-Tunnels zur Beseitigung von Fundament- und Schienenresten des ehemaligen Portalkrans

5) Ergänzung der Hinweise für Fußgängerunterführungen der B42 um geeignete Hinweise für Radfahrer, sofern dafür die Unterführungen dafür geeignet sind.  

Begründung: Im Rahmen der Aktion Stadtradeln der Stadt Oestrich-Winkel im Juni 2017 hatte der Ortsverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Befahrung Oestrich-Winkels durchgeführt und dabei das in den Antragspunkten beschriebene Verbesserungspotential zum Radfahren festgestellt. Die beantragten Maßnahmen dienen der besseren Nutzung des Radfahren im Alltag als auch in der Freizeit. Im Einzelnen: Zum Antragspunkt 1: Die Bischof-Dirichs-Straße erfüllt die Anforderungen zur Freigabe von Einbahnstraßen zum Radfahren gegen die Einbahnrichtung: ausreichende Fahrbahnbreite und Übersichtlichkeit der Strecke und in den Kreuzungsbereichen. Damit existiert kein Grund, diese nicht freizugeben. Zudem stellt diese Straße eine attraktive Verbindung vom Kapperweg kommend über die Schillerstraße in Richtung Mittelheim oberhalb der Bahn dar. Sie ist die kürzeste Verbindung, ohne Umwege und überflüssige Steigungen.

Zum Antragspunkt 2: um eine Freigabe dieses Straßenabschnittes zum Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben, müsste die Geschwindigkeit auf Tempo 30 begrenzt werden. Dies wäre ohnehin durchaus angebracht. Eine kritische Bewertung ist erforderlich für die Kreuzungsbereiche zwischen Kerbeplatz und Am Lindenplatz. Die Straßenbreite mit mindestens 3,75 m an der schmalsten Stelle (Kreuzung Gänsgasse) erfüllt jedenfalls die erforderliche Mindestbreite von 3,50 m gemäß VwV-StVO für den Fall mit ÖPNV.

Zum Antragspunkt 3: Fremde, die mit dem Rad am Bahnhof ankommen, erhalten derzeit keine Information darüber, wie sie von dort am besten weiterkommen. Insbe-sondere Richtung Winkel und zum Leinpfad fehlen Hinweise, da diese Richtungen auch nur schwer zu erkennen sind. Besonders zweckmäßig wären neben einer Radleitkarte am Bahnhof auch ein entsprechendes Schilderkreuz auf der Insel oberhalb der Kreuzung Rheingaustraße / Nikolauspfad.

Zum Antragspunkt 4: Im genannten Abschnitt des Leinpfades befinden sich noch immer störende Elemente in der Fahrbahn, die für Fußgänger und Radler ein Risiko darstellen. Dies insbesondere bei Begegnungsverkehr, wenn die gesamte Breite genutzt wird. Aufgrund der recht hohen Nutzungsfrequenz in diesem Abschnitt kommt dies auch häufig vor.

Zum Antragspunkt 5: Die vorhandenen Hinweisschilder zeigen eine Treppe und signalisieren damit, dass sie nicht Räder-tauglich sind. Dies ist aber nicht immer der Fall, z.B. bei der Unterführung Gänsgasse. Für Ortsfremde ist diese Kenntnis aber wichtig zur zielstrebigen Orientierung und dem Vermeiden unnötiger Querungen der B42.

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