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14.04.17 –
Vom Ersten Stadtrat, Werner Fladung (SPD), erhielt sie die schriftliche Auskunft, „ … der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes gebiete es, einer im Kreistag vertretenen Partei auf Wunsch Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, solange dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gestört werde …“.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert das Verwaltungshandeln und stellt fest: „Selbstverständlich müssen politische Parteien von den Kommunen formal gleich behandelt werden. Rechtspopulistische Parteien dürfen nicht aus öffentlichen Räumen oder von der Anmietung öffentlicher Räume ausgeschlossen werden, wenn diese auch allen anderen politischen Parteien zugänglich sind.
Andererseits sollen und müssen Kommunen gegen Rassismus, Diskriminierung und Rechtsextremismus vorgehen. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz und aus den selbstgewählten Verpflichtungen der Kommunen. Dennoch haben Kommunen die Möglichkeit, eine Raumvermietung an einem speziellen Ort zu verhindern. Diese Voraussetzung trifft beispielsweise dann zu, wenn es sich um Räume handelt, die von den anderen politischen Parteien in der Regel für vergleichbare Veranstaltungen nicht genutzt werden oder es sich um Räume handelt, die aus Sicht rechter Parteien repräsentative und attraktive Gebäude darstellen.
In diesen Fällen hat die Kommune Ermessensspielräume, die die Verwaltungsspitze in Oestrich-Winkel offensichtlich nicht kannte und deshalb zum Bedauern der GRÜNEN nicht ausgeschöpft hat.“ Die GRÜNEN fordern einen professionellen Umgang der Verwaltung mit Raumanfragen durch rechtsnationale Parteien. „Es ist nicht zuzulassen, dass eine rechte Partei in der geschichtsträchtigen und kulturell repräsentativen Brentano Scheune ihre fremdenfeindlichen und diskriminierenden Ideologien verbreitet und gleichzeitig demonstrieren kann, dass sie auch in Oestrich-Winkel angekommen und präsent ist, so Ute Weinmann.“
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