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23.11.16 –
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Oestrich-Winkel haben nach einer Befahrung des Leinpfades mit dem Fahrrad einiges Verbesserungspotenzial für den Radverkehr, aber auch für Fußgängerinnen und Fußgänger festgestellt. Die Fraktion fordert deshalb in einem Antrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung am 5. Dezember den Magistrat auf, verschiedene bauliche Veränderungen zu planen und zu realisieren.
Die sechs Maßnahmen dienen der besseren Nutzung des Leinpfades für das Radfahren sowie der Barrierefreiheit für Fußgänger, die mit einem Rollstuhl, Rollator oder einem Kinderwagen unterwegs sind. Außerdem sind sie geeignet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Fünf der sechs Maßnahmen könnten schnell und kostengünstig umgesetzt werden.
1) An der der Unterführung am Oestricher Sportplatz soll auf beiden Seiten eine Rampe angelegt werden. Hierbei ist eine mögliche Kostenbeteiligung Dritter (z.B. Hessen Mobil) zu prüfen. Die Treppen auf beiden Seiten der Unterführung sind so steil, dass sie für Menschen, die mit Rädern unterwegs sind, praktisch nicht benutzbar sind.
2) Am Ausgang der Unterführung am Oestricher Kran sollten beim Anschluss an den Radweg Bodenmarkierungen angebracht werden. Denn die Unterführung endet direkt am Radweg, was für Ortsfremde nicht erkenntlich ist. Eine Markierung hilft hier, Kollisionen zu vermeiden.
3) Die Ampel an der Fähre sollte während der Abwesenheit der Fähre abgeschaltet werden. Die Ampel zeigt während der Abwesenheit der Fähre Rot, obwohl kein Auto vom Rhein aus in die Unterführung fahren kann. Radler und Radlerinnen könnten die Unterführung in dieser Zeit jedoch nutzen.
4) Am Rheinweg sollte sowohl am Ausgang der Unterführung Schwarzgasse als auch beim Gasthaus „Haus am Strom“ ein Schild „Einbahnstraße“ angebracht werden. Radfahrende, die an den genannten Unterführungen auf den Rheinweg treffen, müssen über die Einbahnregelung durch ein Schild informiert werden, damit sie nicht versehentlich gegen die Einbahnstraße fahren und sich dabei selbst gefährden.
5) In Höhe der Goethestraße muss ein gut sichtbares Verbotsschild für die B42 für Fußgänger und Radfahrende, die aus Richtung Geisenheim kommen, angebracht werden. An dieser Stelle wurde in der Vergangenheit die lebensgefährlihce Nutzung der B42 durch Fußgänger und Radler kritisiert. Die korrekte Beschilderung ist deshalb von hoher Dringlichkeit.
6) An gleicher Stelle sollte ein Schild auf die fahrradtaugliche Unterführung beim „Haus am Strom“ hinweisen. Es existiert hier lediglich ein Schild mit dem Bild einer Fußgängerunterführung. Dabei ist diese Unterführung bereits mit Rampen fahrradtauglich ausgebaut. Diese Information wäre hilfreich bei der Entscheidung gegen das Befahren der B42 mit Fahrrädern.
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