03.07.18 –
Antrag: Schutz für Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt. Das Projekt „Großelternbörse“ qualifiziert aufbauen
1. Der Magistrat wird beauftragt, mit Kitas, Schulen, Kirchen, Sportvereinen und anderen Einrichtungen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendpflege in Verbindung zu treten, um in diesen Einrichtungen für Mädchen und Jungen einen Schutz vor sexueller Gewalt sicherzustellen.
2. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Schutz- und Präventionskonzepte des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Missbrauch (UBSKM) in Kooperation mit dem Kreisjugendamt regelmäßig umgesetzt werden. Dazu gehört auch, dass hauptamtliche und ehrenamtliche Fachkräfte, bei denen betroffene Kinder und Jugendliche Unterstützung und Betreuung suchen, sensisibilisiert und qualifiziert werden (https://beauftragter-missbrauch.de/).
3. In diesen Prozess sollten auch Personen, die sich für eine Tätigkeit im Rahmen einer Großelternbörse interessieren, einbezogen werden. Ihre Sensisibilisierung und die Enttabuisierung des Themas wird dazu führen, dass sie die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses als selbstverständlichen Baustein zum Kinderschutz akzeptieren.
Begründung:
Der regionalen Presse war kürzlich zu entnehmen, dass das Projekt der „Großelternbörse“ in Oestrich-Winkel scheiterte, weil die zunächst interessierten Personen es abgelehnt hätten, „ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis“ vorzulegen. Das seit 2010 existierende erweiterte Führungszeugnis ist ein Instrument des Kinderschutzes und geht über das „normale“ hinaus; es enthält Angaben nicht nur zu schweren Sexualstraftaten, sonderm auch zu geringfügigeren Strafen wie die Verbreitung von Kinderpronographie und Exibitionismus.
Im Rahmen der unter 1. bis 3. formulierten Maßnahmen/Schulungen kann davon ausgegangen werden, dass das Thema des sexuellen Missbrauchs an Mädchen und Jungen auch hier vor Ort in den einschlägigen pädagogischen Einrichtungen unter sachlichen Bedingungen stärker enttabuisiert werden kann und der Widerstand gegen die Vorlage einer sogenannten positiven Kontrolle bei den ehrenamtlichen Personen, die sich für die Großelternbörse interessieren, abnimmt.
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