Antrag zum Frauenförderplan der Stadt Oestrich-Winkel abgelehnt

Die Fraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN stellten in der Stadtverordnetenversammlung am 16. April einen Antrag zum Frauenförderplan der Stadt Oestrich-Winkel. Er wurde mehrheitlich abgelehnt.

22.04.18 – von Dr. Ute Weinmann –

Die Fraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN stellten in der Stadtverordnetenversammlung am 16.April einen Antrag zum Frauenförderplan der Stadt Oestrich-Winkel. Er wurde mehrheitlich abgelehnt.

Mit dem Antrag ergriff die Grüne Fraktion die Initiative, damit das Ziel der gesetzlich vorgeschriebenen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung besser erreicht werden kann. Hintergrund ist die Beschäftigung mit dem aktuellen Umsetzungsbericht für den Berichtszeitraum 2015-2016 im zuständigen Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Kultur (JSSK).

Konkret fordert die Fraktion den Magistrat auf, die Vorgaben des 2015 novellierten Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG) einzuhalten und ab 2019 folgende Maßnahmen zu ergreifen: In den Verwaltungsbereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, soll der Frauenförderplan gemäß § 6 HGIG mit verbindlichen Zielvorgaben versehen werden. Außerdem wird der Magistrat gemäß § 7 HGIG aufgefordert, den jeweils alle 6 Jahre vorzulegenden Frauenförderplan zukünftig der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Bislang wurde er den Stadtverordneten lediglich zur Kenntnis gegeben. Des Weiteren wird gefordert, dass gemäß § 7 HGIG alle drei Jahre über den Umsetzungsstand der im Frauenförderplan enthaltenen Zielvorgaben und Maßnahmen berichtet wird, damit die Veränderungen in der geschlechtsspezifischen Beschäftigungsstruktur und die Wirkungen weiterer gleichstellungspolitischer Maßnahmen konkreter nachvollzogen werden können.

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