Ausweisung von Vorratsflächen für Aussiedlungen

Die Grüne Stadtverordnete Marika Prasser-Strith machte sich in der Sitzung des Kommunalparlaments am 26. Juni dafür stark, dass bei der Aussiedlung von Winzerbetrieben die Landschaft und das Landschaftsbild nicht zerstört werden dürfen. Ihre Rede:

29.06.17 – von Marika Prasser-Strith –

Die Anzahl der Weinbaubetriebe im Rheingau sinkt seit Jahren. Die verbleibenden Betriebe nehmen die frei werdenden Flächen dazu und wachsen. Große Betriebe lassen sich wirtschaftlicher führen und effizienter bearbeiten. Gleichzeitig kommt es damit zu mehr Platzbedarf der Betriebsstätten, was Keller-, Lagerkapazitäten und Stellflächen für Maschinen angeht. Diese Entwicklung wird auch in den nächsten Jahren anhalten. Auch in Oestrich-Winkel als größter Weinbaugemeinde im Rheingau wird der Trend zu Aussiedlungen anhalten, zudem die Aussiedlung noch mit bis zu 30 Prozent aus dem Agrarsubventionstopf staatlich gefördert wird.

Es gilt, jetzt darauf zu reagieren und entsprechende Weichen zu stellen, wenn eine Zersiedelung der Landschaft mit großen Winzerhäusern als Fremdenzimmerbetriebe in den Weinbergen verhindert werden soll. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie es in der Gemarkung aussehen wird, wenn jeder Betrieb neben seiner schon existenten Halle in den Weinbergen nun auch noch ein riesiges Haus setzt, die dann überall zerstreut das harmonische Landschaftsbild der Rheingauer Weinberge und Hänge zerstören. In bisher unverbauten und von überall her weit einsehbaren Weinbergslagen sollten derartige Bauprojekte vermieden werden, das muss durch die Gemeinde aktiv im Vorfeld gesteuert werden.

Während bisher alle ortsansässigen Hallgartener Winzer ihre neuen Hallen oder Höfe so platzierten, dass sie ganz ortsnah, in Mulden oder hinter dem Sportplatz wenig sichtbar sind, und somit viel Fingerspitzengefühl für die wertvolle Landschaft bewiesen haben, haben die Bauherren der neuen Aussiedlung im Hallgartener Hendelberg die Ansicht des bisher unverbauten Hendelbergs von überall her beeinträchtigt und die Kulturlandschaft dort unwiderruflich zerstört. Dieser Fall zeigt, dass man sich leider nicht immer auf das Verständnis für unsere schöne, aber knappe Landschaft seitens des jeweiligen Aussiedlers verlassen kann, wenn hier die eigenen ökonomischen Interessen deutlich im Vordergrund liegen.

Wir können uns leider auch nicht auf unser städtisches Bauamt verlassen, das sehr wohl in solchen Fällen gehört wird. Was übrigens in der Stadtverordnetenversammlung im März 2017 durch den CDU-Stadtverordneten Markus Berg bestätigt wurde. Herr Berg sprach davon, dass es bei uns im Ort keine Probleme mit Aussiedlungen gebe, da immer alles schön abgesprochen sei mit dem städtischen Bauamt. In ihrer Pressemitteilung im Mai sagen CDU/FDP allerdings, das städtische Bauamt sei völlig außen vor. Sehr widersprüchlich liebe CDU/FDP–Fraktion.

Richtig ist, dass das Bauamt der Stadt Oestrich-Winkel zu diesen Bauvorhaben sehr wohl gehört wird und ein Genehmigungsverfahren erschweren kann. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt sich, wie es im Hallgartner Hendelberg dennoch zu einer Genehmigung kommen konnte, da in das Landschaftsbild hier massiv eingegriffen wurde.

Wir haben alle gemeinsam in der Stadtverordnetensitzung im März dem SPD-Antrag zugestimmt, dass der Zweckverband sich mit dem Thema der Aussiedlungen befassen soll, da es ein rheingauweites Thema ist. Sehr richtig, aber der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das nicht weitreichend genug. Der Zweckverband hat eigene Prioritäten, wie die letzte öffentliche Sitzung zeigte, in der das Thema nicht auf die Agenda genommen wurde, obwohl ein Eltviller Vertreter darum bat.

Es ist höchste Zeit, wie wir GRÜNEN meinen, das Thema der Aussiedlungen aktiv anzupacken und zu steuern. Deswegen beantragen wir heute:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen:

1. Wie die Stadt Oestrich-Winkel aussiedlungswilligen Winzerbetrieben ein Flächenangebot machen kann für den Bau von Hallen oder für die vollständige Aussiedlung von Betrieben. Diese Flächen sind so in der Landschaft gelegen, dass die Aussiedlungen das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigen. Sie sind also nicht bereits aus der Ferne von überall her sichtbar platziert.

2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob Oestrich-Winkel wieder ein Landschaftsschutzgebiet ausweisen kann, das bis an die Baugrenzen heran reicht, um auf diese Weise dem öffentlichen Interesse mehr Gehör bei der Abwägung zu geben.

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